Pokémon – natürlich auch im Arbeitsrecht ein Thema.
Wann eine Abmahnung oder gar eine fristlose Kündigung für das Spielen mit dem Smartphone am Arbeitsplazt droht, beschreibt Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Hautumm als Arbeitsrechtsexperte der Online-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung.
Hier geht es zum Beitrag in der süddeutschen Zeitung: