Fettleibigkeit als Kündigungsgrund – Dicker Gärtner darf weiterarbeiten. Ein übergewichtiger Gärtner ist gegen seine Kündigung erfolgreich vor das Arbeitsgericht Düsseldorf gezogen (Urteil vom 17.12.2015 – 7 Ca 4615). Hier geht es zum Beitrag in der süddeutschen Zeitung:

Fettleibigkeit als Kündigungsgrund

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