Nicht wenige Absolventen wählen beruflich den Weg ins Beamtentum; häufig ist ein tragendes Motiv die (erhoffte) bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Karriere. Dass in der freien Wirtschaft regelmäßig insbesondere Mütter benachteiligt werden, die nach der Elternzeit zurück in ihren Job kehren möchten, ggf. dann in Teilzeit arbeiten wollen, erlebt der Kanzleiinhaber regelmäßig. Teilweise trifft es sogar Mütter, die bereits nach vier Monaten Elternzeit wieder zurückkehren möchten. Jedoch ist es auch im staatlichen Bereich nicht selten so, dass auch im staatlichen Bereich nur Karriere machen kann, wer familiäre Belange in den Hintergrund stellt und sich 100% seiner beruflichen Karriere widmet. Im vorliegenden Fall geht es um eine Berliner Beamtin, der die Chance auf eine Beförderung letztlich versagt worden ist, da sie aufgrund von Schwangerschaft und anschließender Elternzeit die zweijährige Probezeit nicht absolvieren konnte. Bereits der Generalanwalt ließ keinen Zweifel daran, dass die entsprechenden Vorschriften aus seiner Sicht nicht mit europäischem Recht vereinbar sind. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) interviewte den Kanzleiinhaber zu dem Urteil des EUGH vom heutigen Tage: