Arbeitsrecht für Arbeitgeber – unsere Stärke

Gute, frühzeitige und vorausschauende arbeitsrechtliche Beratung kann für Unternehmen erhebliche Vorteile mit sich bringen bzw. wesentliche Nachteile verhindern. Insbesondere wenn Personalmaßnahmen bevorstehen (bspw. Kündigungen) kann es immens wichtig sein, die Maßnahme bestmöglich vorzubereiten.

Da wir jahrelang ausschließlich Arbeitgeber beraten und vertreten haben, nun zudem auch Arbeitnehmer vertreten, können wir Sie optimal beraten und vertreten – gerade auch in komplexen und schwierigen Fällen.


Arbeitsrecht für Arbeitgeber
-unsere Schwerpunkte

Wir stehen an Ihrer Seite und beraten Sie sowohl im Rahmen der alltäglichen Dauerberatung als auch bei Durchführung von Personalmaßnahmen, bspw. Kündigungen.

RICHTIG KÜNDIGEN

Kündigungen sollten gut vorbereitet werden. Oftmals stellen sich vorab Fragen, ob noch abgemahnt werden sollte oder ob eine direkte Kündigung sinnvoller ist. Sollte es eine fristlose oder eine fristgerechte Kündigung sein. Wie sollte man bei scheinbar unkündbaren Arbeitsverhältnissen verfahren, welche Möglichkeiten bieten sich hier? Je besser die Kündigung vorbereitet wird, desto höher die Wahrscheinlichkeit, am Ende eine gute und günstige Lösung zu erzielen.

ARBEITSVERTRÄGE AUSETZEN

Selbstverständlich beraten wir auch bei der Vertragsgestaltung. Arbeitsverträge, die jahrelang nicht überarbeitet worden sind, können erhebliche Nachteile mit sich bringen. In den meisten Verträgen, die wir zu sehen bekommen, sind die sog. Ausschlussfristen unwirksam, d.h. das Unternehmen kann sich auf diese Fristen nicht berufen. Das hat schon Unternehmen viel Geld gekostet, wenn Mitarbeiter bspw. Überstundenabgeltung für die letzten drei Jahre (anstelle – bei wirksamen Ausschlussfristen – lediglich für die letzten drei Monate) einfordern.

AUFHEBUNGSVERTRÄGE GESTALTEN 

Wie sollte man hier vorgehen? Welches Vorgehen entspricht am ehesten der Unternehmenskultur und birgt zugleich die geringsten Risiken? Weshalb kann es riskant sein, zunächst nur einen Aufhebungsvertrag anzubieten? Jeder Fall liegt anders und sollte zuvor besprochen werden im Hinblick auf die richtige Vorgehensweise.

SCHADENSERSATZ FORDERN

Mitarbeiter haben sich schadensersatzpflichtig gemacht? Wir helfen und unterstützen dabei, die Forderungen geltend zu machen und durchzusetzen. Unabhängig davon, ob es gegen Arbeitnehmer geht oder bspw. auch gegen die angestellten Organe der Gesellschaft.

Rufen Sie uns an: +49 211 55 55 58

Wir beraten Sie individuell und persönlich. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben an  info@kanzlei-hautumm.de 

About us

Vor Gericht und auf hoher See benötigen Sie einen Profi an Bord.

Jeder unserer drei Rechtsanwälte kann mindestens 12 – 15 Jahre Berufserfahrung aufweisen und wurde über mehrere Jahre lang in sog. Großkanzleien ausgebildet. Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht laufen anders ab als zivilrechtliche Verhandlungen. Hier gelten teilweise eigene Gesetze. Diese muss man kennen, die Gegenseite als auch die Richterseite verstehen, um das bestmögliche Ergebnis erzielen zu können. Vertrauen Sie uns, wir kennen die Gepflogenheiten vor dem Arbeitsgericht sehr gut. Gerne erläutern wir Ihnen Details hierzu in einem unverbindlichen ersten Gespräch.

Jetzt einen Termin vereinbarenunter: +49 211 55 55 58. Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben an info@kanzlei-hautumm.de