Für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
Die rechtlichen Herausforderungen, mit denen sich Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder in ihrer beruflichen Praxis konfrontiert sehen, sind komplex und vielschichtig.
Als spezialisierte Kanzlei im Arbeits- und Gesellschaftsrecht unterstützen wir Sie mit einem umfassenden Beratungsansatz, der auf Ihre spezifische Situation zugeschnitten ist.
Unser Ziel ist es, Ihnen Klarheit und Sicherheit in rechtlichen Fragen zu verschaffen und gleichzeitig Ihre strategischen Ziele zu unterstützen.
Unsere Beratung umfasst:
Arbeitsrechtliche Beratung
- Gestaltung und Verhandlung von Anstellungsverträgen
- Optimierung von Vergütungsmodellen und Bonusregelungen, einschließlich der Verhandlung und Gestaltung einjähriger und mehrjähriger Bonuskomponenten
- Beratung bei Vertragsbeendigung und Abfindungsverhandlungen
Gesellschaftsrechtliche Unterstützung
- Beratung zur Rolle und Verantwortung als Organmitglied
- Begleitung bei der Wahrnehmung von Kontrollpflichten
- Unterstützung bei Hauptversammlungen und Gremiensitzungen
- Beratung bei Unternehmensübernahmen und Restrukturierungen
Haftung und Compliance
- Entwicklung von Risikominimierungsstrategien
- Vermeidung von Haftungsfallen
- Wirkung der Entlastung
- Prüfung und Optimierung von D&O-Versicherungen, einschließlich Unterstützung bei Verhandlungen mit Versicherern
- Vertretung bei Haftungsstreitigkeiten
Rechtliche Besonderheiten bei Dienstverträgen von Vorstandsmitgliedern
Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern sind die Besonderheiten des Aktienrechts zu beachten. Im Unterschied zu Geschäftsführerverträgen sind Vorstandsverträge in der Regel befristet für die Dauer der Bestellung
zum Vorstandsmitglied.
Will sich die Gesellschaft vom Vorstandsmitglied trennen, muss allerdings beachtet werden, dass der Dienstvertrag – sofern kein ordentliches Kündigungsrecht vereinbart worden ist – bis zum vereinbarten Vertragsende weiterläuft. Das
Vorstandsmitglied kann unter Umständen noch die gesamte Restvergütung fordern.
Diese enge Koppelung von Organverhältnis und Dienstvertrag wirft oft Rechtsfragen zum Bespiel zum ausstehenden Vorstandsbonus auf. Da Vorstandsvergütungen meist einjährige sowie mehrjährige Komponenten vorsehen, kommt es für die Verhandlung der angemessenen Abfindung sehr auf die Formulierungen im Dienstvertrag an, so dass rechtliche Beratung dringend zu empfehlen ist.
Sofern Sie als Vorstandsmitglied eine börsennotierte Aktiengesellschaft leiten, sind in den Verhandlungen über die Vertragsbeendigung zusätzlich die aus dem Corporate Governance Kodex folgenden Vorgaben zu beachten. Hierbei geht es vornehmlich um die Berichtspflichten der Gesellschaft in Bezug auf das Abfindungspaket. Es vereinfacht die Aufhebungsverhandlungen, wenn bereits zu Beginn auch die Darstellung im Geschäftsbericht berücksichtigt werden.
FAQ
Wir beantworten ihnen die zentralen rechtsfragen
Das hängt von den Vertragsklauseln ab. In der Regel sind Vorstandsverträge befristet und an die Dauer der Bestellung gekoppelt. Eine rechtliche Prüfung der Vertragsbedingungen ist empfehlenswert, um eine lösungsorientierte Strategie zu entwickeln.
Bei börsennotierten Gesellschaften sind die Vorgaben des Corporate Governance Kodex zu beachten, insbesondere in Bezug auf die Transparenz der Abfindungspakete. Dies kann die Verhandlungsstrategie entscheidend beeinflussen.
Eine optimale Absicherung durch eine D&O-Versicherung sowie regelmäßige Überprüfungen Ihrer Compliance-Prozesse sind entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung individueller Haftungsminimierungsstrategien.
Aufsichtsratsmitglieder haben spezifische Kontroll- und Überwachungspflichten. Verstöße können Haftungsrisiken nach sich ziehen. Eine klare Definition der Verantwortungsbereiche im Gremium ist daher essenziell.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung an.
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Ihre Vorteile auf einen Blick
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung in gesellschaftsrechtlichen Fragen. Profitieren Sie von unserer Expertise und individueller Beratung.
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Bewertungen von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern
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