Planung und Organisation von Unternehmenskäufen
Je nach Umfang und Dauer der Transaktion müssen die einzelnen Transaktionsphasen realistisch geplant und dabei die Interessen aller Parteien des Projekts berücksichtigt werden.
Besonders wichtig ist auch, die Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Beraterteams eindeutig festzulegen.
Wöchentliche Jourfixes können sicherstellen, dass alle Mitglieder des Projektteams auf dem gleichen Kenntnisstand sind.
Zu Beginn der Transaktion wird in der Regel mit den Kaufinteressenten und anderen Beteiligten eine Geheimhaltungsvereinbarung – non-disclosure agreement (NDA) –geschlossen.
Dabei geht es darum, die vertraulichen Informationen der Gesellschaft zu definieren und es den Kaufinteressenten und deren Beratern für außerhalb der Transaktion liegende Zwecke zu nutzen.
Nicht selten wird dabei auch bei Vertragsstrafe im Fall eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung vereinbart.
Wir helfen Ihnen gerne dabei!
Wir beraten Sie gerne aus Käufer wie auch aus Verkäuferperspektive und haben dabei besonders im Blick, den Prozess für alle Parteien möglichst pragmatisch und kostensensitiv zu gestalten und dabei im Einzelfall von unnötige Zwischenschritte abzuraten. Auch wenn Sie als Minderheitsgesellschafter an einem Unternehmenskauf beteiligt sind, sollten Sie über die wesentlichen Verhandlungen und die konkrete Ausgestaltung des Kauf- und Übertragungsvertrags ausreichend informiert sein und Ihre Rechte wahren können.
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Wir beraten Sie individuell und persönlich, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
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