Arbeitsrecht für Vorstände
Für Vorstandsmitglieder gelten wichtige gesetzliche Vorgaben aus dem Aktiengesetz, die im Dienstvertrag und bei der Beendigung des Anstellungsverhältnisses zu berücksichtigen sind. Stehen bei der Mandatsbeendigung zudem Haftungsfragen im Raum, beraten wir Sie Sie zu Ihren Risiken und übernehmen gerne auch die Verhandlungen mit dem Aufsichtsrat und der D&O-Versicherung.
Dienstvertrag
Wir prüfen für Sie den neuen Vertragsentwurf und ergänzen unsere Änderungsvorschläge
Kündigung
Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Klage und vertreten Sie deutschlandweit vor Gericht
Aufhebungsvertrag
Wir prüfen für Sie das Arbeitgeberangebot und verhandeln für Sie den Aufhebungsvertrag
Haftung
Wir beraten Sie bei der Abwehr von Haftungsansprüchen
Rufen Sie uns an: +49 211 55 55 58
oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@kanzlei-hautumm.de.
Wir beraten Sie individuell und persönlich.
Bewertungen von Vorständen
Weitere Bewertungen finden Sie auf anwalt.de
Arbeitsrecht / Aktienrecht
Aufhebungsvertrag / Anschlussanstellungsvertrag
Frau Dr. Kaßmann hat den Prozess der einvernehmlichen Überleitung einer Vorstandstätigkeit in eine Tätigkeit als leitender Angestellter, einfühlsam, kompetent und konstruktiv begleitet. Ihre Expertise im Gesellschaftsrecht waren bei der Prüfung des Aufhebungsvertrags, ihre Expertise im Arbeitsrecht bei der Gestaltung des Anstellungsvertrag von großem Nutzen. In schwierigen Verhandlungssituationen hat sie professionell und mandantenorientiert agiert und meine Interessen exzellent vertreten.
F.L.
25.11.2023 Anwalt.de
Arbeitsrecht / Aktienrecht
Aufhebungsvertrag, Vorstand börsennotierte Gesellschaft
Frau Dr. Kaßmann hat mich sehr kompetent durch teilweise schwieriges Terrain unterschiedlicher Fachgebiete (Aktienrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht etc.) sehr gut begleitet. Auch gegen vermeintlich große Namen auf der Gegenseite hatte ich eine immer verfügbare, kreative und lösungsorientierte Ansprechpartnerin.
M.J.
14.01.2020 Anwalt.de
Arbeitsrecht / Aktienrecht
Kündigung / Aufhebungsvertrag / Aktienrecht – Hohe Kompetenz und Einsatzbereitschaft
Frau Dr. Kaßmann hat mich von Anfang an sehr gut betreut. Von der Strategie-, bis zur Nachbesprechung! Sie ist sehr kompetent, nett und hilfsbereit. Als Vorstand einer nicht börsennotierten AG war ich bei Ihr bestens beraten! Ihre Kenntnisse im Aktienrecht sind hervorragend! Auch einige spezielle Tricks kennt Sie!
Sie war für mich immer erreichbar!
Vielen Dank für tolle Unterstützung!
⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️V.U.
30.08.2019 Anwalt.de
Kanzlei Hautumm
So erreichen Sie uns
Sie finden unsere Kanzlei in der Düsseldorfer Innenstadt, fußläufig gelegen zwischen den U-Bahn Haltestellen Victoriaplatz/Klever Str. und Kennedystraße. Mit dem Auto können Sie im Parkhaus Nordstraße, Einfahrt Goebenstraße 2, parken. Von dort erreichen Sie unsere Kanzlei über die Nordstraße in Richtung Münsterstraße.
Postanschrift
Münsterstraße 2 (4. OG)
40477 Düsseldorf (Ecke Nordstraße)
E-Mail: info@kanzlei-hautumm.de
Telefon
Telefon: +49 (211) 555 558
Telefax: +49 (211) 954 242 92
WhatsApp: +49 163 235 3841
PARKEN VOR ORT
Parkhaus Nordstraße
Einfahrt: Goebenstraße 2
40477 Düsseldorf
BUS & BAHN
Haltestelle Dreieck Düsseldorf (Nordstraße): Linie 707, 705.
Haltestelle Münsterstraße / Feuerwache: Bus 721, 754, 752, SB55